Wenn Du Minderjährig bist, gilt es für uns einige Dinge zu beachten - wir hoffen, dass Du Verständnis dafür hast, dass wir uns strikt daran halten, was für uns erlaubt ist bzw.was wir vertreten können und was nicht.

Wir haben Dir hier unsere Grundvoraussetungen für Piercings an Minderjährigen einmal zusammengefasst

 

 

 

Jugendliche unter 14 Jahren werden in unserem Studio grundsätzlich nicht gepierct!

Ab dem 14. bis zum 16. Lebensjahr piercen wir Nase und Ohr; Bauchnabelpiercings werden nur gestochen, wenn die Anatomie hierfür gegeben ist und wir deswegen ein Piercing an dieser Stelle in diesem Alter vertreten können. Für alle Piercingtermine ist die Anwesenheit eines Erziehungsberechtigten erforderlich; eine unterschriebene Einverständniserklärung genügt NICHT!!

Der Erziehungsberechtigte muss eine im Studio bereitliegende Einverständniserklärung unterschreiben, auf der die zu piercende Körperstelle vermerkt ist; ausserdem wird die Pflege des Piercings nicht nur dem minderjährigen Kunden, sondern auch dem Erziehungsberechtigten in mündlicher und schriftlicher Form nahegebracht.

Des weiteren ist eine Kopie des Personalausweises der erziehungsberechtigen Person sowie des minderjährigen Kunden für die Akten erforderlich.

Ab dem 16. bis zum 18. Lebensjahr piercen wir zusätzlich Lippe, Augenbraue und Lippenbändchen.

Die Anwesenheit eines Erziehungsberechtigten ist nicht erforderlich, jedoch benötigen wir dieselben Dokumente wie bereits oben erwähnt.

Eine telefonische Rücksprache unsererseits mit einer erziehungsberechtigten Person wird durchgeführt.

Intim- Brust- und Zungenpiercings werden in unserem Studio bei Minderjährigen nicht durchgeführt!